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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Ina Trouet

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1. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
1.1 Die Texte und Konzepte von INA TROUET dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt INA TROUET, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der AGD-Honorarempfehlung übliche Vergütung als vereinbart.

 

1.2 INA TROUET überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen INA TROUET und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.


1.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. 

 

2. VERGÜTUNG
2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die INA TROUET für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


2.2 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten. Künstlersozialabgaben, Zölle, oder auch sonstige nachträglich entstandenen Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.


2.3 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist INA TROUET berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch von INA TROUET bleibt hiervon unberührt.


2.4 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder umfasst mehrere Einheiten, so kann INA TROUET dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen.


2.5 Bei Verschiebung oder Pausierung eines Auftrages durch den Kunden vor Beginn oder während des Projektes berechnet INA TROUET dem Kunden pro Monat 5 % vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Ausfallhonorar.


2.6 Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet INA TROUET dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25 %, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50 %, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80 %, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100 %.

 

2.7 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden INA TROUET alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und INA TROUET von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

 

2.9 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von INA TROUET sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

 

3. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG
3.1 Die Vergütung ist 14 Tage nach Ablieferung der Rechnung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. INA TROUET ist berechtigt, bis zu 30 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen. 

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4. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der AGD-Honorarempfehlung gesondert berechnet, es sei denn, die Sonderleistungen sind im Kostenvoranschlag in Form von kalkulierten Korrekturrunden bereits mit enthalten.


4.2 INA TROUET ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, INA TROUET entsprechende Vollmacht zu erteilen.


4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von INA TROUET abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, INA TROUET im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.


4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind – sofern nicht anders vereinbart – vom Auftraggeber zu erstatten. 

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5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

 

5.2 Eine Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und – im Falle einer postalischen Versendung – zur Rechnung des Auftraggebers. 

 

6. KORREKTUR, BELEGMUSTER
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind INA TROUET Korrekturmuster vorzulegen.

 

6.2 Die Produktionsüberwachung durch INA TROUET erfolgt nur durch besondere Vereinbarung.
 

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber INA TROUET 3 einwandfreie Belege unentgeltlich. INA TROUET ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. 

 

7. HAFTUNG
7.1 INA TROUET haftet für entstandene Schäden an überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


7.2 INA TROUET verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen beruhen, oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


7.3 Sofern INA TROUET notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von INA TROUET. INA TROUET haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die INA TROUET auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.


7.4 INA TROUET lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.


7.5 INA TROUET übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeit.


7.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei INA TROUET geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch INA TROUET oder der Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von INA TROUET oder der Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 

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8. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. INA TROUET behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.


8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann INA TROUET eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.


8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller INA TROUET übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber INA TROUET von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 

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9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Erfüllungsort ist der Sitz von WONDERLÄND – Agentur für Textkreation.


9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

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9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

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